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Lehre und Studium wieder in Präsenz: Eckpunkte für das Wintersemester 2021/2022 an Berliner Hochschulen vereinbart

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP)

Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Berliner Hochschulen haben sich auf Eckpunkte für das kommende Wintersemester 2021/2022 verständigt. Nach drei Semestern größtenteils im Online-Modus bereiten die Berliner Hochschulen nun ein Wintersemester mit Lehre und Studium vor, das zum überwiegenden Teil wieder in Präsenz stattfinden soll. Dabei soll der Infektionsschutz mit etablierten Hygienemaßnahmen und Tests, einer möglichst hohen Impfquote sowie einer angemessenen Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann die Angebote der Hochschulen vor Ort wahrnehmen und Zugang zu ihren Services erhalten. Analog zu den anderen Bildungseinrichtungen wird unter strikter Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen die Aufhebung des Mindestabstands von 1,5 Metern angestrebt, um so die Raumbedarfe für Lehre und Studium in Präsenz sicherzustellen. Das Wintersemester beginnt für die Fachhochschulen am 01. Oktober 2021 und für die Universitäten und Kunsthochschulen am 18. Oktober 2021. Die privaten Hochschulen starten teilweise bereits früher in das Wintersemester. 

Bereits seit Mitte Juni 2021 sieht die Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin keine grundsätzliche Einschränkung der Präsenzlehre vor. Angesichts niedriger Inzidenzen, breit verfügbarer Testmöglichkeiten und zusätzlicher Impfangebote an Hochschulmitglieder konnten die Hochschulen bereits im Sommersemester erste Öffnungsschritte umsetzen. Mit etablierten Hygiene- und Testkonzepten sowie mit zusätzlichen Schwerpunktimpfungen für Studierende an Hochschulen und in den Studierendenwohnheimen wurden die Grundlagen gelegt, damit Präsenzlehre und Präsenzprüfungen im Wintersemester zur Regel werden. Nach wie vor können unterstützend zum gewohnten Präsenzangebot auch digitale Lehrangebote erforderlich sein.

Folgende Grundsätze sind für den Betrieb der staatlichen, privaten und konfessionellen Hochschulen im Wintersemester 2021/2022 vereinbart: 

  • Lehrveranstaltungen und Prüfungen können in Präsenz unter Beachtung der Schutz- und Hygieneregeln stattfinden. Je nach Lage vor Ort können die Hochschulen die Anzahl der Teilnehmenden begrenzen.
  • Hochschulbibliotheken dürfen Leihbetrieb anbieten sowie Arbeitsplätze und PC-Pools öffnen. 
  • Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann die Angebote der Hochschulen wahrnehmen und Zugang zu den Services erhalten. Der Nachweis über ein negatives Testergebnis darf nicht älter sein als 48 Stunden.
  • Analog zu anderen Bildungsbereichen soll von der allgemeinen Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im Lehr- und Forschungsbetrieb an den Hochschulen abgesehen werden können, soweit es das aktuelle Infektionsgeschehen zulässt. Eine entsprechende Regelung ist für die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vorgesehen.
  • In Hochschulgebäuden gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Die Sicherstellung einer angemessenen COVID19-Pandemieprävention und Krisen-begleitung wird durch ein verantwortliches und abgestimmtes Handeln der jeweiligen Hochschule sichergestellt.
  • Für Veranstaltungen, die in Präsenz durchgeführt werden, stellen die Hochschulen eine zur Kontaktverfolgung angemessene Anwesenheitsdokumentation sicher. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird ergänzend empfohlen.
  • Spezifische Vorgaben für die Künste und den Sport gelten entsprechend der jeweiligen aktuellen Regelungen der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
  • Die Regelungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten unabhängig von den im Eckpunktepapier formulierten Grundsätzen.

Die vereinbarten Eckpunkte sind in einem gemeinsamen Papier der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Berliner Hochschulen festgehalten und online zugänglich (PDF).

Anfang September werden die Hochschulen und die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung im Rahmen ihrer gemeinsamen Taskforce bewerten, ob vor dem Hintergrund des dann zu beobachtenden Infektionsgeschehens Anpassungsbedarf besteht. 

Weitere Informationen

Zur Pressemitteilung auf der LKRP-Webseite

Pressekontakte

Hans-Christoph Keller

Pressesprecher und Leiter Referat Kommunikation/Medien
Pressestelle Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten
der Berliner Hochschulen Humboldt-Universität zu Berlin

Tel: 030 2093-12710
hans-christoph.keller@hu-berlin.de

Matthias Kuder
Pressesprecher für Wissenschaft und Forschung
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung

Tel.: 030-9026-5010
matthias.kuder@wissenschaft.berlin.de