Humboldt-Universität zu Berlin

Vorgaben für HU-Webseiten

Diese Vorgaben definieren Mindeststandards für Webseiten an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU). Mit ihnen wird sichergestellt, dass gesetzliche Regelungen eingehalten werden, der zentrale wie dezentrale Aufwand möglichst gering gehalten wird und die Unterstützungsangebote greifen.

Gesetzliche Vorgaben

Gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden. Dazu zählen Vorgaben

Administration

Es soll das zentrale Content-Management-System in der Form genutzt werden, wie es durch den Computer- und Medienservice (CMS) der HU bereitgestellt wird. Erweiterungen und Alternativlösungen müssen mit dem CMS abgestimmt werden.

Design

Es gilt das Corporate Design der HU Berlin. Wird das zentrale Content-Management-System genutzt, gilt das Design, das darüber bereitgestellt wird. Abweichungen müssen mit der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (PB2) abgestimmt werden.

Struktur, Sprache und Usability

Die Inhalte müssen mediengerecht und verständlich aufbereitet sein. Die Richtlinien des Styleguide sollen zudem die einrichtungsübergreifende Usability erleichtern. Für Webseiten von Fakultäten und Institute stehen Vorlagen zur Navigationsstruktur bereit.

Grundlagen

Diese Vorgaben wurden auf Grundlage des Beschlusses des Präsidiums vom 31. Oktober 2013 erarbeitet. Sie gelten für Einrichtungen der zentralen Universitätsverwaltung, Fakultäten und Institute sowie große, institutionalisierte Drittmittelprojekte. Die gesetzlichen Vorgaben gelten unmittelbar, die Vorgaben zu Administration und Design werden bei Neu- und Umstrukturierungen der jeweiligen Websites wirksam.

Weiterhin gilt die Computerbetriebsordnung der HU, Anlage 4.