Studieren ohne Abitur
Studieren ohne Abitur - geht das? Ja, das geht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können beruflich Qualifizierte ohne Abitur im Land Berlin ein Studium aufnehmen. Testen Sie auf esra – dem Studienorientierungsportal der HU, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen: esra – ohne Abi studieren
Die Humboldt-Universität zu Berlin befindet sich im Pandemiebetrieb. Nutzen Sie unsere telefonischen, digitalen und Präsenzsprechstunden. Weitere Informationen zum Pandemiebetrieb finden Sie auf der Corona-Webseite.
§11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
Freie Wahl des Studienfachs haben diejenigen, die
- eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbarer bundes- oder landesrechtlicher Regelungen bestanden haben.
Hierunter fallen z.B. die Meisterprüfung, die Weiterbildungsabschlüsse als Betriebswirt*in HWK, geprüfte*r Wirtschaftsfachwirt*in, Industriefachwirt*in oder Handelsfachwirt*in.
oder - eine Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des § 34 des Schulgesetzes oder eine vergleichbare Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben.
Hierunter fallen z. B. Fachschulabschlüsse als staatlich geprüfte*r Techniker*in, staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in oder Europabetriebswirt*in, staatlich geprüfte*r Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in.
oder - eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation für den nautischen oder technischen Schiffsdienst erworben haben
oder - eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation auf Grund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme für Berufe im Medizinalfachwesen, in der Altenpflege und im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich erworben haben (gemäß der Liste der Fortbildungsabschlüsse, deren Inhaber*innen auf Grundlage des Kultusministerkonferenzbeschlusses eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung haben).
Beachten Sie, dass bei einigen Fächern zusätzlich fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind (siehe Studienangebot).
Eine fachgebundene Wahl des Studiengangs haben diejenigen, haben diejenigen, die in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben, die durch Bundes- oder Landesrecht geregelt ist.
Für welche Studienfächer die fachliche Nähe je nach Berufsausbildung gegeben ist, können Sie in esra – dem Studienorientierungstool der HU selbst nachschauen.
Die hinreichende fachliche Nähe muss zum gewünschten Kernfach (Kombinationsbachelor mit und ohne Lehramtsoption) oder Monofach (Monobachelorstudiengang bzw. Staatsprüfung) bestehen. Die Wahl des Zweitfaches in einem Kombinationsbachelor ist also frei. Wenn Sie Bildung an Grundschulen studieren möchten, ist die fachliche Nähe nur zu einem der drei Studienfächer erforderlich.
Beachten Sie, dass bei einigen Fächern zusätzlich fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind (siehe Studienangebot).
Eine freie Wahl des Studienfachs mit Nachweis der Studierfähigkeit (Zugangsprüfung) haben diejenigen, die eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben,
ABER
eine Studienrichtung wünschen, die mit der Ausbildung nicht verwandt ist.
In diesem Fall muss die Zugangsprüfung am gemeinsamen Studienkolleg der Freien Universität Berlin (FU) und der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) abgelegt werden, um die Studierfähigkeit für den gewünschten Studiengang nachzuweisen. Mit Bestehen der Prüfung wird die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten fachfremden Studiengang erlangt.
Informationen zur Zugangsprüfung:
Die Zugangsprüfung kann am gemeinsamen Studienkolleg der FU und HU, am Standort der FU, abgelegt werden. Für die Prüfung finden Vorbereitungskurse statt. Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen ist nicht verpflichtend für das Ablegen der Zugangsprüfung. Informationen und Termine finden Sie auf der Internetseite der FU.
Zur Anmeldung sowohl für die Zugangsprüfung als auch die Vorbereitungskurse kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular. Geben Sie im Betreff grundsätzlich "Studieren ohne Abitur" an.
Ein bereits begonnenes Studium fortsetzen können diejenigen, die
- mindestens ein einjähriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert und
- die Zulassung für das aktuelle Studium auf Grund einer beruflichen Qualifikation erworben haben.
Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Studium in einem ähnlichen Studiengang an der HU fortgesetzt werden (Bewerbung auf ein höheres Fachsemester).
Für das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 11 BerlHG ist es ohne Bedeutung, ob die erforderliche berufliche Qualifikation im Inland oder im Ausland erworben wurde. Mit einer im Ausland abgeschlossen Berufsausbildung können sich diejenigen bewerben, deren Ausbildung
- in Deutschland anerkannt ist und
- die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 oder 2 oder 3 BerlHG erfüllt.
Informationen zum Thema Anerkennung, insbesondere zu vergleichbaren deutschen Abschlüssen, zu Anerkennungsverfahren und zu den zuständigen Stellen finden Sie hier:
Allgemeine Informationen
- FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Video "Studium ohne Abitur"
- QualifizierungsCheck des Centrums für Hochschulentwicklung
- Studienkolleg (Sitz an der FU Berlin)
- Informationen zur Studienfinanzierung
-
NC-Werte
Informationen zur Bewerbung
Kontakt
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