Humboldt-Universität zu Berlin

Humboldt-Universität zu Berlin | Studium | Allgemeine Studienberatung und -information | Merkblätter und FAQ | Hochschulwechsel oder Wiederaufnahme des gleichen Studiengangs an der HU

Hochschulwechsel oder Wiederaufnahme des gleichen Studiengangs an der HU

Sie erwägen, die Hochschule zu wechseln oder Ihr abgebrochenes Studium wieder aufzunehmen? Dann finden Sie im Folgenden grundlegende Informationen. Stand: Januar 2023

Die folgenden Informationen sind zu beachten, wenn Sie von einer anderen Hochschule an die Humboldt-Universität wechseln wollen, um einen (im Wesentlichen) gleichen Studiengang weiter zu studieren, d. h. gleiche Abschlussart, gleicher Inhalt, oder die Wiederaufnahme eines an der Humboldt-Universität abgebrochenen Studiums beabsichtigen.

Falls Sie nicht den gleichen Studiengang wie bisher fortsetzen möchten, sondern einen anderen Studiengang, eine andere Fächerkombination, einen anderen Abschluss als bisher wählen möchten, trifft das hier Dargestellte nicht auf Sie zu. Bitte nutzen Sie dann statt dessen die Informationen zu "Fachwechsel/Studiengangswechsel"!

Sollten Sie noch über das Für und Wider nachdenken, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch bei der Allgemeinen Studienberatung.

Bitte informieren Sie sich zunächst im Studienangebot der HU,

  • ob Ihr Studiengang an der HU angeboten wird,
  • ob es Ihre Fächerkombination gibt,
  • ob Sie ggf. besondere Zugangsvoraussetzungen erfüllen können, z. B. für Fächer wie Sportwissenschaft oder Englisch,
  • ob das jeweilige Fachsemester für Ihren (kompletten) Studiengang auch zum Winter- bzw. zum Sommersemester angeboten wird, mit oder ohne NC.

Erstes oder höheres Fachsemester?

Bei einem Hochschulwechsel (siehe oben genannte Definition) oder der Wiederaufnahme eines abgebrochenen Studiums ist eine erneute Bewerbung zum 1. Fachsemester Ihres bisherigen Studiums ausgeschlossen.

Ihr Antrag kann nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie Studienleistungen im Umfang Ihrer bisher studierten Fachsemester mitbringen (ZSP-HU § 15). Die bisher zurückgelegten Fachsemester werden fortgezählt, eine Rückstufung bzw. ein Neubeginn ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Sie müssen also die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungen entsprechend Ihrer Fachsemesterzahl erbracht haben. Eine auch nur teilweise Wiederholung des bereits absolvierten Studiums ist ausgeschlossen, für Studienzeiten, die in Deutschland, dem EU-Ausland bzw. Island, Liechtenstein und Norwegen zurückgelegt wurden.

Zur eigenen Orientierung empfiehlt es sich deshalb, vorher die Studien- und Prüfungsordnung(en) zur Hand zu nehmen und sie mit Ihrem bisherigen Studium zu vergleichen. Die aktuellen Ordnungen sind über das Studienangebot zu finden, hinterlegt unter den einzelnen Fächern.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Sie stellen zunächst einen Antrag über das Online-Portal der HU und wählen dabei "höheres Fachsemester" aus.
  • Die Überprüfung Ihrer Leistungsnachweise, die Fachsemestereinstufung und ggf. die Überprüfung, ob es sich um den gleichen Studiengang handelt, erfolgen an der HU im Rahmen des Zulassungs- bzw. Immatrikulationsverfahrens. Sie müssen also vor dem Beantragen nichts unternehmen.
  • Beachten Sie, dass die Fachsemestereinstufung im Rahmen der Bewerbung nicht gleichbedeutend ist mit der Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Leistungen. Letztere müssen Sie später beim Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät bzw. Ihres Instituts beantragen, was gleich nach Ihrer Immatrikulation möglich ist.
  • Hinweise zum Ablauf der Bewerbung und zu einzureichenden Unterlagen bekommen Sie im Rahmen der Online-Bewerbung.
  • Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Bewerbung und Einschreibung an die Bewerbungs- bzw. Einschreibfristen gebunden sind.

Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz?

  • Wenn es für Ihr Fachsemester keine Kapazitätsbegrenzung gibt (ohne NC*), haben Sie mit entsprechender Einstufung eine Garantie auf einen Studienplatz.
  • Gibt es für Ihr Fachsemester eine Kapazitätsbegrenzung (NC*), so gibt es keine Gewissheit. Niemand kann voraussagen, wie viele Plätze frei werden und vergeben werden können und wie viele Interessierte mit welcher Qualifikation sich darum bemühen werden. Es kann sein, dass für alle Interessierten ein Studienplatz vorhanden ist. Gibt es jedoch mehr Bewerbungen als frei gewordene Studienplätze, wird ausgewählt. Als Auswahlkriterien gelten die Noten der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und soziale Belange. Abiturdurchschnittsnote und Wartesemester sind also nicht mehr relevant! In Kombinationsstudiengängen müssen Sie übrigens sowohl für das Kern- als auch für das Zweitfach zugelassen werden, um weiter studieren zu können.

*Aussagen zum NC finden Sie im jeweils aktuellen Studienangebot.

Was muss ich noch beachten?

Bitte prüfen Sie, ob folgendes für Sie zutrifft und klären Sie ggf. rechtzeitig damit verbundene Fragen:

  • Sie werden finanziell gefördert (BAföG, Stiftung, auch Bankkredit)? Klären Sie ggf. damit zusammenhängende Regeln bei Hochschulwechsel bzw. Wiederaufnahme des Studiums.
  • Sie verfügen nicht über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung? Erkundigen Sie sich ggf. beim Studierendenservice bzw. bei der "Erstberatung für internationale Studienbewerber/innen" (Infos), ob Sie Ihren Studiengang auch im Land Berlin studieren dürfen.
  • Wenn aufenthaltsrechtliche Fragen bei Ihnen eine Rolle spielen könnten, finden Sie Informationen und Kontakt für Fragen bei unserer Abteilung Internationales.
  • Bei Hochschulwechsel im Fach Rechtswissenschaften: Schauen Sie sich bitte die Hinweise der Juristischen Fakultät an.

Kann mich jemand unterstützen?

Bei der inhaltlichen Gestaltung des weiteren Studienverlaufs unterstützen Sie die Studienfachberatung und die studentische Studienfachberatung.

Adressen

Hinweis: Zu den medizinischen Studiengängen wenden Sie sich bitte direkt an die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Referat Studienangelegenheiten, Hotline 030/450-576042.

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung