Einmaliger Zuschuss zum Sommersemester 2023
Der Senat von Berlin hat beschlossen, Studierenden einen einmaligen Zuschuss zum Sommersemester 2023 in Höhe von 75€ zukommen zu lassen. Die Humboldt-Universität zu Berlin setzt den Beschluss unmittelbar im Rahmen der Rückmeldung und Immatrikulation zum Sommersemester 2023 um.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss zum Sommersemester 2023?
Gemäß Ankündigung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz (SenUMVK) vom 07.01.2023 haben auf den einmaligen Zuschuss zum Sommersemester 2023 des Landes Berlin voraussichtlich Studierende Anspruch, die am 31.05.2023 an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikuliert sind. Dies gilt auch für den Fall, dass sie als Studienkollegiat:in oder Programmstudierende an der HU eingeschrieben sind.
Wie wird der Zuschuss an die berechtigten Studierenden weitergegeben?
Die Weitergabe an die Studierenden erfolgt nach gegenwärtigem Stand auf einem von zwei Wegen:
- Verrechnung: Wenn Sie bereits an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikuliert sind oder im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens zum Sommersemester 2023 sich neu bzw. erstmalig immatrikulieren *und* der vollen Gebühren- und Beitragspflicht unterliegen, wird der Zuschuss mit der zum Sommersemester 2023 zu zahlenden regulären Gesamtsumme verrechnet. Der zu entrichtende Gesamtbetrag der Semestergebühren und -beiträge vermindert sich dabei im Rahmen der Rückmeldung bzw. der Immatrikulation zum Sommersemester 2023 um 75 €.
- Erstattung: Wenn Sie bereits an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikuliert sind und nicht der vollen Gebühren- und Beitragspflicht unterliegen (weil Sie zum Beispiel von einer oder mehreren Gebühren befreit sind), zahlen Sie fristgerecht den im personalisierten Bereich nach Anmeldung mit dem HU-Studierenden-Account unter AGNES einsehbaren, individuellen Betrag, um die Rückmeldung sicher zu stellen. Sofern Sie für den Zuschuss anspruchsberechtigt sind, wird er Ihnen voraussichtlich in der maßgeblichen Höhe nach dem 31.05.2023 erstattet werden. Über den Ablauf des Rückerstattungsverfahrens informieren wir sie an dieser Stelle.
Wer erhält keinen Zuschuss zum Sommersemester 2023?
Sie profitieren voraussichtlich nicht von dem einmaligen Landeszuschuss zum Sommersemester 2023,
- wenn Sie am genannten Stichtag noch nicht oder nicht mehr an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikuliert sind. Dies gilt beispielsweise für all diejenigen, die erst nach dem 31.05.2023 immatrikuliert werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Anspruch, wenn eine Exmatrikulation mit Wirkung vor dem 31.05.2023 vorliegt, oder
- wenn Sie an der Humboldt-Universität zu Berlin als Mehrfachimmatrikulierte:r oder als BUA-Studierende:r registriert sind. Sofern Sie an einer anderen Berliner Hochschule als Haupthörer:in immatrikuliert sind, informieren Sie sich an dieser Hochschule über die dort maßgeblichen Regelungen.
Sie müssen an der Humboldt-Universität zu Berlin zahlungspflichtig sein, um für den Kreis der Berechtigten des einmaligen Landeszuschusses zum Sommersemester 2023 in Frage zu kommen.