
Hinweise für Masterbewerbungen
An der Humboldt-Universität zu Berlin werden verschiedene Arten von Masterstudiengängen angeboten:
- Konsekutive Masterstudiengänge sind Studiengänge, die inhaltlich auf einen Bachelorstudiengang aufbauen. In der Regel dauern sie zwei bis vier Semester. Der Masterstudiengang kann den Bachelorstudiengang fachlich fortführen, vertiefen oder fachübergreifend erweitern.
- Weiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. In diesen Studiengängen können zusätzliche Gebühren anfallen.
Zugangsvoraussetzungen
Sie müssen allgemeine und spezifische Zugangsvoraussetzungen erfüllen, um sich für ein Masterstudium an der Humboldt-Universität zu Berlin zu bewerben.
Grundvoraussetzung für die Bewerbung ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung, mit dem Studienleistungen und Prüfungen im Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits bzw. Leistungspunkte (LP) oder äquivalent erworben wurden.
Ausführlichere Informationen zu den Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen einzelner Studiengänge sowie zur Form und Umfang der geforderten Nachweise finden Sie in den fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregelungen der ZSP-HU sowie in der alphabetischen Übersicht der Masterstudiengänge.
Beachten Sie, dass der Nachweis der zu erfüllenden Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse) im Rahmen einer Studienplatzbewerbung bzw. zu einer Bewerbung auf einen zulassungsfreien Studiengang spätestens bis zum Ende der jeweils maßgeblichen Bewerbungs- bzw. Antragsfrist bei der HU eingegangen sein muss (Ausschlussfristen).
Wenn Sie sich in der Abschlussphase Ihres ersten berufsqualifzierenden Hochschulstudiums befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sich für einen weiterführenden Masterstudiengang mit ausstehenden Abschluss bewerben.
In Ihrer Bewerbung müssen Sie nachweisen, dass Studienleistungen und Prüfungen im Umfang von mindestens 120 ECTS-Credits oder äquivalent erworben worden sind und zu einem erfolgreichen Studienabschluss nicht mehr als 60 ECTS-Credits oder äquivalent fehlen.
Ein berufsqualifizierender Abschluss liegt vor, wenn ein mindestens dreijähriges, deutsches oder gleichwertiges ausländisches Hochschulstudium abgeschlossen wurde, in dessen Rahmen Studienleistungen und Prüfungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten bzw. ECTS-Credits erworben wurden.
Prüfungen, die erst nach Bewerbungsschluss bis zum Beginn des neuen Semesters abgenommen werden und eventuell notwendige Wiederholungsprüfungen haben keinerlei negative Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren.
Liegt das Abschlusszeugnis mit der erforderlichen Note bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, reichen Sie ein aktuelles von Ihrer bisherigen Hochschule bestätigtes Transcript of Records ein. Dieses muss die bisher erreichten Leistungspunkte bzw. ECTS, die Gesamtzahl an Leistungspunkten bzw. ECTS, die zum Abschluss führen sowie die vorläufige, aktuelle Durchschnittsnote ausweisen. Ihr Abschlusszeugnis reichen Sie unverzüglich nach.
Sofern aus Ihrer Notenübersicht nicht die bisher erreichten Leistungspunkte bzw. Credits, die Gesamtzahl an Leistungspunkten bzw. Credits, die zum Abschluss führen, sowie die vorläufige Durchschnittsnote hervorgehen, ist eine entsprechende Bescheinigung Ihres Prüfungsausschusses notwendig, aus der hervorgeht, dass Ihnen nicht mehr als 60 LP/ECTS fehlen (Vgl. Anlage 1.1.2 Neunte Änderung der ZSP-HU).
Der erfolgreiche Abschluss dieses Studiums muss im Falle der Immatrikulation spätestens bis zum Ende des auf das Bewerbungssemester folgenden Semesters nachgewiesen werden. Sollte der Abschluss nicht frist- bzw. formgerecht nachgewiesen worden sein, erlischt die Zulassung für den entsprechenden Master-Studiengang.
Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie geltenden Nachweisfristen, besprechen Sie Korrekturzeiten für ausstehende Studienleistungen und Prüfungen vorausschauend, bedenken Sie auch Konsequenzen einer Rückstufung für Ihre Studienfinanzierung etc. Lassen Sie sich bei Unklarheiten in jedem Falle mindestens acht Wochen vor Ende der Nachweispflicht durch Ihr zuständiges Prüfungsbüro ggf. durch Ihre Studienförderung beraten.
Zeitpunkt der Zulassung und der befristeten Immatrikulation gem. § 37 ZSP-HU | Fristende für den Nachweis des ausstehenden, berufsqualifzierenden Abschlusses |
SoSe 2020 | 31.03.2021 |
WiSe 2020/21 | 30.09.2021 |
SoSe 2021 | 31.03.2022 |
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Sie bewerben sich in den Bewerbungszeiträumen (zu den Fristen siehe Akademische Fristen und Termine) ausschließlich im Online-Bewerbungsportal. Sollten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, so informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld Ihrer Bewerbung über Formalitäten und Bewerbungsweg und kontaktieren Sie die Erstberatung für internationale Studierende.
Weiterführende Hinweise und Erklärungen zur Bewerbung finden Sie
- in den Bewerbungsbedingungen des Online-Bewerbungsportals
- im Einführungsvideo der allgemeinen Studienberatung zur Nutzung des Portals
- sowie auf der Homepage "Wie bewerbe ich mich?"
- Kontakt | Contact
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Die Compass-Hotline der HU | The Compass Hotline
Telefon: 030 2093-70333 | Phone: +4930 2093-70333
E-Mail: Kontaktformular | Contact formE-Mails an diese Adresse werden mit einem elektronischen Ticketsystem bearbeitet. Bitte beachten Sie den datenschutzrechtlichen Hinweis: https://otrs.hu-berlin.de/hinweis.html
With sending an email you agree that your data is processed by an electronic ticketing system (OTRS). Please note the information: https://otrs.hu-berlin.de/hinweis.html
Bitte halten Sie Ihre Matrikel- oder Bewerbungsnummer bereit. | Please have your matriculation or application number ready.
- Informationen nach der EU-DSGVO
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Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung