Humboldt-Universität zu Berlin

Privilegierte Mischehe

Bis Ende 1938 waren Juden und Jüdinnen, die mit „nicht-jüdischen“ Personen verheiratet im gleichen Maße von der Verfolgung betroffen wie alle anderen Juden und Jüdinnen im Reich.

Nach dem Pogrom im November 1938 setzte sich jedoch die Unterscheidung zwischen „privilegierten“ und „nichtprivilegierten Mischehen“ durch. Die Einstufung einer Ehe hing davon ab, ob die Frau oder der Mann jüdisch war und ob die Kinder nicht-jüdisch erzogen worden waren.

Die jüdischen Ehepartner aus privilegierten Ehen waren z. B. von der Pflicht zur Kennzeichnung mit dem gelben Judenstern, die im September 1941 eingeführt wurde, ausgenommen. Sie wurden auch zunächst von den Deportationen zurückgestellt

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