
Bekanntmachung des BMBF: KMU-innovativ - Bioökonomie
Erste elektronische Vorlagefrist für Projektskizzen im Jahr 2020 ist der 1. September 2020. In den Folgejahren sind die Vorlagefristen jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind innovative Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die im umfassenden Sinne dem Bereich der Bioökonomie zuzuordnen sind.
Die FuE-Vorhaben müssen sowohl wissenschaftlich anspruchsvoll sein und sich durch ein entsprechendes wissenschaftlich-technologisches Risiko auszeichnen als auch einen anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, einer Bioökonomie, leisten. Außerdem müssen diese Vorhaben für die Positionierung des antragstellenden Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.
Konkrete Beispiele für mögliche Anwendungsfelder – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – sind:
- Etablierung ressourcenschonender, biologischer Prozesse in der chemischen oder verarbeitenden Industrie
- neue Bioraffineriekonzepte für Biotreibstoffe und hochveredelte Feinchemikalien
- biobasierte Methoden für den Umweltschutz und biologische Recyclingverfahren
- nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln
- Erzeugung und Bereitstellung biogener Rohstoffe
- Pflanzenentwicklung und -züchtung sowie nachhaltige Pflanzengesundheit
- Verbreiterung der Technologiebasis in der Bioverfahrenstechnik
- Entwicklung von Plattformtechnologien zur Erschließung neuer Stoffwechselwege in Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Zellkulturen (Metabolic Engineering)
- Entwicklung biologischer Methoden/Techniken zur CO2-Konversion
- Entwicklung neuer Methoden und Geräte in der Bioanalytik und Biosynthese
Ein besonderes Augenmerk ist auf einen/mehrere der nachfolgenden Aspekte zu legen:
- Verwendung biobasierter Ressourcen, welche eine nachhaltige und effizientere Verwertung nachwachsender Rohstoffe und ungenutzter Reststoffströme, z. B. durch Kreislauf- oder Kaskadennutzung, sowie alternativer Quellen, u. a. Insekten, Algen, eröffnen
- Entwicklung umweltfreundlicher Biomaterialien wie Biopolymere und -komposite und biologisch abbaubarer Kunststoffsubstitute
- Identifizierung, Gewinnung und Herstellung biologischer Wirk- und Wertstoffe unter Ausnutzung der natürlichen Diversität und evolutiver Optimierungsverfahren
- Optimierung und Automatisierung biotechnologischer Prozesse und Verfahren durch Digitalisierung und Simulationstechniken
- Nutzung von Datenbanken mit intelligenter Datenauswertung
- Miniaturisierung von Analysetechniken und Einsatz mikrofluidischer Systeme für biotechnologische Fragestellungen
- Kontrolle und Steuerung mittels smarter, autonomer Sensoren
Das Projekt kann als Einzel- oder Verbundvorhaben durchgeführt werden. Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinie sind Einzelvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen, Projekte der Verbundforschung zwischen KMU bzw. mittelständischen Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen sowie Projekte der Verbundforschung mehrerer Unternehmen, die damit einen größeren Teil der Wertschöpfungskette abdecken. Dazu zählt auch die Förderung von frühen Entwicklungsphasen und risikoreichen Projekten in der industriellen Forschung, die zunächst einer Validierung (Proof of Concept) bedürfen.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Bei Verbundprojekten muss der überwiegende Anteil der FuE-Leistung durch die beteiligten Unternehmen erbracht werden.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Ausführliche Informationen können Sie der Bekanntmachung des BMBF entnehmen.