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Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Zuwendungen für die IKT-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters ITEA 3

Während der Laufzeit des Clusters werden die Termine für die jährlichen Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen (Call for Proposals) jeweils auf der Internetseite12 von ITEA 3 bekannt gegeben.


Gegenstand der Förderung

Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE4-Arbeiten von deutschen Teilkonsortien im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben.

Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße durch IKT im Bereich Software-intensiver Systeme und Dienste getrieben sind.

Gefördert werden FuE-Vorhaben vorrangig zu folgenden Themen:

  • Software Engineering,
  • Digitalisierung und softwareintensive eingebettete Systeme (Cyber Physical Systems),
  • Datentechnik und datengetriebene Systeme,
  • Prozess- und Systemsimulation,
  • Usability,
  • Softwareverlässlichkeit, -qualität und -sicherheit,
  • Parallelisierung und verteilte Systeme.

Dabei ist die Förderung nach dieser Fördermaßnahme auf die folgenden Anwendungsfelder/Branchen ausgerichtet:

  • Automobil, Mobilität,
  • Maschinenbau, Automatisierung,
  • Gesundheit, Medizintechnik,
  • Logistik, Dienstleistungen,
  • Energie, Umwelt.

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.

 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen für Vorhaben, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

 

Ausführliche Informationen finden Sie in der Bekanntmachung des BMBF.

Diese Bekanntmachung unterliegt einer Änderung durch das BMBF.