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Bekanntmachung des BMBF: Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit"

Die Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Der letzte Einreichungsstichtag ist der 15. Oktober 2023.


Gegenstand der Förderung

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Innovationshöhe, wissenschaftlich-technische Qualität und Risiko, Umsetzbarkeit des Verwertungsplans sowie die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. [...]

Mit der Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ will das BMBF das Innovationspotenzial von KMU und den Praxistransfer in der Sicherheitsforschung stärken. Ziel ist es, KMU dabei zu unterstützen, sich deutlich über den Stand der Technik hinaus weiterzuentwickeln, an den Bedarfen der Anwender auszurichten und Marktchancen im Bereich der zivilen Sicherheit zu nutzen. [...]

Finanzierungsart

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten2 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. [...]

Es werden Verbundprojekte mit mindestens zwei Projektpartnern gefördert,

  • denen ein eindeutig ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegt und die durch innovative Lösungen dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen,
  • die am tatsächlichen Bedarf anwendungsorientiert ausgerichtet sind und die jeweiligen Anwender (zum Beispiel Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft) einbinden,
  • die Grundlagen für weiterführende Innovationsprozesse bei den beteiligten KMU schaffen und zu einer Stärkung der Marktposition führen.

Die Vorhaben müssen auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023“ ausgerichtet sein und innovative Sicherheitslösungen zum Ziel haben, die für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sind. [...]


Mögliche Themenbeispiele:

  • Schutz und Rettung von Menschen, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz,
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
  • Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Technologische Entwicklungen für zukünftige Sicherheitslösungen, zum Beispiel im Bereich Anlagensicherheit, Robotik oder zur Detektion von Gefahrstoffen,
  • Sicherheitslösungen für sich wandelnde Gesellschaften, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen und Organisationskonzepte,
  • Technologien und Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel digitale Lehr- und Lernmethoden oder moderne Übungs- und Simulationstechnologien.

Die Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.

Der letzte Einreichungsstichtag ist der 15. Oktober 2023.
 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.