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Bekanntmachung des BWE: Förderung von Projekten im Rahmen der Initiative "IT-Sicherheit in der Wirtschaft"



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Projekte, die dazu beitragen, das IT-Sicherheitsniveau in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nachhaltig zu verbessern.
Gefördert werden zielgruppengerechte Aufklärungskampagnen bzw. Modellvorhaben, die der Verbesserung der Cyber-Sicherheit in KMU dienen:
  • innovative Formen der Wissensdiffusion und des Wissensaustausches zur konkreten Verstärkung der Zusammenarbeit in Netzwerken
  • Transfermaßnahmen zur Verbreitung zielgruppengerechten Verfahren und Handlungsanleitungen sowie
  • Erstellung und Fundierung konkreter Umsetzungskonzepte und Aufbau eines geeigneten Transferverbundes.
Ziel ist es, die IT-Sicherheit von Unternehmen zu verbessern und die Sicherheit für die sich weltweit immer stärker vernetzenden Wertschöpfungsketten zu erhöhen.
 
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind in der Regel Verbünde aus Kompetenz-, Anwendungs- und Transferpartnern. Vorbereitende, konkret begründete Maßnahmen zur aktuellen Bedarfsüberprüfung und ggf. modellhaften Erprobung können als Einzelvorhaben beantragt werden. Förderfähig sind:
  • als Transferpartner: Multiplikatoren für KMU, d.h. Interessenvertretungen, Cluster, Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kammern)
  • als Anwendungspartner: Unternehmen aus der IT-Sicherheitsbranche, aus Fachverbänden, geeignete Hersteller, Systemhäuser sowie Beratungseinrichtungen
  • als Kompetenzpartner: öffentliche und nicht gewinnorientiert arbeitende Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen.
 
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt:
  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten
  • für Verbände und KMU-Multiplikatoren bis zu 80% zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Kleine und mittlere Unternehmen der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Die Gesamtkosten von Verbundvorhaben sollen 1,5 Mio. EUR nicht übersteigen. Für Maßnahmen zur aktuellen Bedarfsüberprüfung und ggf. modellhaften Erprobung besteht eine Obergrenze von 300.000 EUR.
 
 
Weitere Informationen finden Sie in der Ausschreibung.