Informationen zum Losverfahren
Sollten Sie ggf. bereits am regulären Bewerbungsverfahren teilgenommen haben, müssen Sie einen separaten Losantrag stellen, da Sie nicht automatisch am Losverfahren teilnehmen. Wir informieren in der Studienplatzbörse und auf dieser Webseite, welche grundständigen und weiterführenden Studiengänge am Losverfahren teilnehmen.
Für die am Losverfahren teilnehmenden Studienänge können Sie via studienplatz.hu-berlin.de einen Antrag auf Teilnahme am Losverfahren stellen.
Wenn ein Studiengang nicht genannt ist, findet keine Platzvergabe bzw. Teilnahme am Losverfahren statt, woraufhin keine Antragsstellung möglich ist.
Anträge für Studienplätze im Losverfahren
Antragsform und -bedingungen
Nach Entscheidung, welche Studiengänge am Losverfahren teilnehmen werden, ist eine Antragsstellung ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal der HU Berlin innerhalb der Antragsfristen (Ausschlussfrist) möglich. Außerhalb des Online-Bewerbungsportals eingereichte Losanträge (z.B. auf dem Postweg, via E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Liegt bereits eine Registrierung im regulären Bewerbungsverfahren vor, nutzen Sie bitte zur Antragstellung die vorhandenen Daten. Die mit dem Losantrag bis zum maßgeblichen Antragsfristende einzureichenden Unterlagen werden Ihnen am Ende des Online-Losantrages im Online-Bewerbungsportal angezeigt. Bitte beachten Sie darüber hinaus:
- Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Losverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge ist eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung.
- Die fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (ZZR) müssen erfüllt sein (siehe Studienangebot und ZSP-HU). Das heißt, dass Sie die für das von Ihnen im Rahmen des Losverfahrens beantragte Fach erweiterten Zugangsvoraussetzungen spätestens zum Bewerbungsfristende nachweisen müssen.
- Antragsteller*innen mit internationalen Bildungsnachweisen müssen einen Sprachnachweis Deutsch (DSH-2 oder äquivalent; eine Teilnahme an der DSH Prüfung ist aufgrund des Zeitpunkts des Losverfahrens nicht möglich) sowie - eine Zeugnisbewertung der ausländischen Hochschulqualifikation gemäß der ZAB vorweisen. Die Zeugnisbewertung kann beispielsweise in Form der Vorprüfungsdokumentation (VPD) oder als Protokoll zum übermittelten Prüfergebnis erfolgen. Sowohl das Vorprüfdokumentation (VPD) bzw. das von einer zur Ausstellung einer Zeugnisbewertung berechtigten Institution oder Behörde zertifizierte Prüfergebnis dürfen bis zum Ablauf der maßgeblichen Antragsfrist nicht älter als ein Jahr sein.
Losverfahren im SoSe 2026
Am Losverfahren zum SoSe 2026 teilnehmende Masterstudiengänge werden hier angezeigt.
Am Losverfahren zum SoSe 2026 teilnehmende Monobachelorstudiengänge werden hier angezeigt.
Am Losverfahren zum SoSe 2026 teilnehmende Kernfächer im Kombinationsbachelor werden hier angezeigt.
Am Losverfahren zum SoSe 2026 teilnehmende Zweitfächer im Kombinationsbachelor werden hier angezeigt.
Am Losverfahren zum SoSe 2026 teilnehmende Studienfächer des Studiengangs Bildung an Grundschulen werden hier angezeigt.
Information zur Teilnahme am Losverfahren für den Studiengang Medizin/Humanmedizin
Die Humboldt-Universität zu Berlin bietet weder Medizin noch Humanmedizin in ihrem Studienangebot an. Für eine Teilnahme am Losverfahren für die Studiengänge der Charité Universitätsmedizin-Berlin wenden Sie sich an die anbietende Medizinische Fakultät.
Informieren Sie sich zu den Regularien des Losverfahrens direkt bei der Charité-Universitätsmedizin Berlin.
Häufig gestellte Fragen
Sie müssen eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Je nach Studiengang ist eventuell auch die Erfüllung erweiterter Zugangsvoraussetzungen spätestens zum Ende der Antragsfrist des Losverfahrens nachzuweisen. Bitte informieren Sie sich über die erweiterten Zugangsvoraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs im Vorfeld. Diese werden unter der verlinkten Studiengangsbeschreibungen in den Zugangs- und Zulassungsregeln (ZZR) ausführlich erklärt.
Ja, der Antrag für das Losverfahren ist unabhängig von einer vorherigen regulären Bewerbung. Sie können deshalb einen Losantrag auch für einen Studiengang stellen, für den Sie sich
- noch nicht im regulären Verfahren beworben hatten, oder
- bereits beworben hatten, aber eine Ablehnung erhalten haben, oder
- eine Zulassung erhalten haben, Sie jedoch die Frist zur Annahme eines Studienplatzes bzw. die Immatrikulationsfrist nicht eingehalten haben
Nein, im Losverfahren nehmen ausschließlich zulassungsbeschränkte Studiengänge teil.
Maßgeblich sind die Bestimmungen in § 21 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) in der jeweils gültigen Fassung und die Bedingungen für die Teilnahme am Losverfahren zum Wintersemester 2025/26. Eine Übersicht über die Anzahl möglicher Losanträge finden Sie auf dieser Seite zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Ablehnungsbescheid erhalten, wenn Ihr Antrag nicht erfolgreich war. Ausschließlich im Falle einer Zulassung erhalten Sie eine E-Mail, mit der Sie über die Statusänderung Ihres Antrages informiert werden. Melden Sie sich bitte anschließend im Online-Bewerbungsportal an, um die Annahme des Studienplatzes zu erklären.
Bitte sehen Sie nach Ende der Antragsfrist davon ab, Einzelanfragen zum Stand des Losverfahrens oder Ihres Antrages zu stellen. Wir informieren im Online-Bewerbungsportal innerhalb der Online-Statusabfrage, wenn das Losverfahren für den jeweiligen Studiengang abgeschlossen wurde.
Erfolgreiche Losanträge werden voraussichtlich im Laufe der KW 41 (06.10. - 10.10.2025) über das Online-Bewerbungsportal der HU Berlin via studienplatz.hu-berlin.de über deren Zulassungsangebot informiert.