Nachrückverfahren

Das Zulassungsverfahren besteht zunächst aus dem Hauptverfahren. Wurden nicht alle Studienplätze im Hauptverfahren vergeben und es liegen noch Studienplatzbewerbungen vor, werden danach ein bzw. ggf. mehrere Nachrückverfahren durchgeführt.

Informationen zum Nachrückverfahren

Wer sich fristgerecht für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und alle Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllt hat, jedoch im Hauptverfahren kein Zulassungsangebot erhalten hat, kann noch im Nachrückverfahren zugelassen werden, auch wenn Sie im Hauptverfahren zunächst abgelehnt worden sind.

Im Nachrückverfahren werden die Ranglisten der jeweiligen Quoten weiter abgearbeitet, bis alle Studienplätze besetzt worden sind oder keine Bewerbungen mehr vorliegen. Dies passiert, wenn Bewerber*innen, die eigentlich eine Zusage bekommen haben, den Studienplatz abgelehnt oder Fristen versäumt haben. Bei durchgeführtem Nachrückverfahren werden Sie automatisch via E-Mail informiert. Sofern dabei ein Zulassungangebot ausgesprochen werden konnte, ist Ihr via studienplatz.hu-berlin.de dargestellte Bewerbungsstatus entsprechend aktualisiert.

Wenn keine zulassungsfähigen Bewerbungen mehr vorliegen und noch Studienplätze zu vergeben sind, wird anschließend noch ein Losverfahren durchgeführt. Dabei ist die Anzahl der zu verlosenden Plätze in der Regel sehr gering. Wenn Sie also im Haupt- und Nachrückverfahren kein Zulassungsangebot erhalten haben, jedoch Ihr Wunschstudiengang im Losverfahren gelistet ist, sollten Sie sich überlegen, einen Losantrag an der HU Berlin zu stellen. Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie im regulären Verfahren teilgenommen haben, müssen Sie einen gesonderten Losantrag stellen, da Sie nicht automatisch am Losverfahren teilnehmen.