Anzahl der Anträge für Masterstudiengänge
Für ein Masterstudium können Sie maximal zwei Anträge einreichen.
Alle Antragstellenden können sich für einen Studiengang mit NC (Zulassungsbeschränkung) und für einen Studiengang ohne NC (keine Zulassungsbeschränkung) bewerben. Welche Studiengänge mit und ohne NC belegt sind, finden Sie im aktuellen Studienangebot, ab dem 1. Dezember für das folgende Sommersemester und ab dem 1. Mai für das Wintersemester.