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Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung

UPDATE! Änderung der Bekanntmachung. | Projektskizzen können fortlaufend eingereicht werden.


Gegenstand der Förderung

Die Vorhaben sind schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Wissenstechnologien anzusiedeln. Vorhaben mit Schwerpunkt in der Mikroelektronik oder der Kommunikationstechnik sind nicht förderfähig.

Da diese Fördermaßnahme sowohl die initiale Entwicklung innovativer Technologien als auch die integrierenden ­Aspekte einer Technologieentwicklung von querschnitthafter Bedeutung adressiert, bei der eine konvergente Lösung zur Nutzung der Anwendungspotentiale erforderlich ist, wird eine Förderung in zwei Förderlinien vorgesehen:

  1. Basisorientierte Projekte
    Charakteristisch für den IKT-Sektor sind Basistechnologien, die Voraussetzung für nahezu jedes Anwendungsfeld sind. Dies betrifft die Algorithmenentwicklung und Softwaremethoden ebenso wie Methoden und Werkzeuge ­zu Datenstrukturen. In dieser Förderlinie werden daher Arbeiten zu derartigen Basistechnologien gefördert mit dem Ziel, das Fundament für Innovationen mit besonders hohem Nutzungspotential zu legen. Bevorzugt werden Vorhaben zur Ausarbeitung von Themengebieten, die vonseiten der Fachwelt oder vonseiten der Anwendungen als besonders wichtig, aber methodisch unzureichend abgedeckt benannt werden. Förderprojekte hierzu können aus akademischen Einzel- oder Verbundvorhaben bestehen; in begründeten Ausnahmefällen sind auch Verbünde mit Forschungspartnern aus der Wirtschaft möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Forschungsstrategie − oder sofern möglich Roadmap − von der Grundlagenforschung in eine spätere Umsetzung.
  2. Technologieallianzen
    Gefördert werden hierbei breite Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft, die zum Ziel haben, in einem Technologiefeld aus der IKT entweder durch
    1. vertikal ausgerichtete, branchenoffene Verbünde Technologieinnovationen oder
    2. horizontal ausgerichtete Verbünde branchenübergreifende Basistechnologien.

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind einzelne Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus zu Förderlinie A (Basisorientierte Projekte) und breite Verbünde aus Wirtschaft und Forschung zu Förderlinie B (Technologieallianzen).

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Ausschreibung.

Änderung der Bekanntmachung vom 15.12.2020.