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„Noch immer erhalten Frauen 21 Prozent weniger Bruttolohn als Männer“

Ursula Fuhrich-Grubert, die zentrale Frauenbeauftragte, spricht über geschlechterspezifische Lohnunterschiede und rückläufige Frauenanteile in der Politik

Als im Januar 1919 Frauen erstmalig wählten, galt Deutschland diesbezüglich als Vorreiter. Aus Anlass des Jubiläums spricht die zentrale Frauenbeauftragte, Ursula Fuhrich-Grubert, über Fort- und Rückschritte bei der Gleichberechtigung von Frauen.

100 Jahre Frauenwahlrecht war ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland. Welcher Meilenstein müsste nach #MeToo kommen?

Ursula Fuhrich-Grubert, die zentrale Frauenbeauftragte der HU
Ursula Fuhrich-Grubert, die zentrale Frauenbeauftragte der HU
Foto: Bernd Prusowski

Fuhrich-Grubert: Wenn das Thema sexualisierte Belästigung und Gewalt keines mehr wäre, dann wäre das ein riesengroßer Meilenstein. Denn beides ist nach wie vor ein erhebliches Problem. Ich befürchte allerdings, dass wir es noch lange bearbeiten müssen. Ein weiteres Thema ist der Gender-Pay-Gap: Noch immer erhalten Frauen 21 Prozent weniger Bruttolohn als Männer. Das ist unter anderem ein Ergebnis weiblicher Erwerbsbiografien, aber es gibt auch eine geringe Wertschätzung und damit einhergehend eine geringere Bezahlung von sozialen Berufen, die primär von Frauen ausgeübt werden. Zudem existiert eine mittelbare Lohndiskriminierung im öffentlichen Dienst, beispielsweise bezogen auf die Entlohnung in sogenannten Frauenberufen – wie zum Beispiel in Sekretariaten – im Vergleich zu Männerberufen – wie beispielsweise im Technikbereich. Frauen verdienen also weniger, weil sie in der Regel in weniger angesehenen und schlechter bezahlten Berufen unterwegs sind als Männer. Es wäre ein wirklicher Meilenstein, diesen Gender-Pay-Gap zu überwinden!

Was war das Wichtigste, was in Bezug auf Frauenrechte erreicht wurde?

Das Wichtigste ist die Aufnahme des Artikels III in das Grundgesetz: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Es handelt sich hierbei um die Grundlage für die gesamte gesellschaftliche und rechtliche Entwicklung von Gleichstellung in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist schon sehr beeindruckend, was Elisabeth Selbert und ihre Mitstreiterinnen als Mütter des Grundgesetzes damit auf den Weg gebracht haben. Eigentlich wäre es nicht möglich gewesen, diesen Artikel ins Grundgesetz mit aufzunehmen, denn der zuständige Parlamentarische Rat bestand ja fast ausschließlich aus Männern. Aber Selbert und ihre drei Kolleginnen konnten sich schlussendlich durchsetzen.

Was muss noch erreicht werden?

Die Frage der Parität ist ein wichtiger Punkt. Ob nun mit Blick auf Unternehmen, Industrie oder auch an den Universitäten. Wir an der Humboldt-Universität sind zwar mit einem Frauenanteil von 32 Prozent bei Professuren deutschlandweit sehr gut aufgestellt, aber der Anteil beträgt natürlich trotzdem nur ein Drittel. Frauen stellen in der Gesellschaft 50 Prozent der Bevölkerung! Nicht nur an Universitäten, sondern auch in politischen Kontexten gibt es noch lange keine Parität. Das erste Mal seit zwanzig Jahren ist der Anteil von Frauen im Bundestag sogar wieder rückläufig. Momentan liegt er bei 31 Prozent, in der vorherigen Legislaturperiode waren es 37 Prozent. Dass es jetzt wieder bergab geht, ist erschreckend. Im kommunalen Bereich ist der Frauenanteil zudem noch viel geringer als auf Bundesebene.

Woran liegt der Rückgang?

Ich denke, er hängt stark mit den derzeitigen politischen Strömungen zusammen und mit den Frauenanteilen in den jeweiligen Parteien. Bei den Grünen und den Linken gibt es zum Beispiel einen Anteil von über 50 Prozent. Bei der SPD sind es schon weniger, nämlich 42, bei der CDU sogar nur 20 Prozent, bei der AfD sind gerade einmal elf Prozent der Abgeordneten Frauen. Je mehr die Rechte erstarkt, umso weniger Frauen werden in der Politik tätig – vermutlich auch weil dort ein bestimmtes Frauenbild propagiert wird. Ich habe tatsächlich Sorge, dass die Fortschritte, die wir an vielen Stellen im Bereich der Gleichstellung erzielt haben, wieder rückgängig gemacht werden. Es gibt ja bereits – wie geschildert – entsprechende Tendenzen.

Was kann getan werden, um Frauenrechte weiterhin zu stärken?

Ich denke es ist wichtig, dass Menschen, die diese Rechte anzweifeln, nicht die Meinungshoheit übernehmen. Wenn ich entsprechende Meinungen präsentiert bekomme, versuche ich stets dagegen zu argumentieren. Ferner erscheint es mir wichtig, sich an Aktionen, die sich für Frauenrechte einsetzen, zu beteiligen. Sei es virtuell über Twitter oder physisch bei Demonstrationen. Und wir sollten Einrichtungen oder Personen unterstützen, die in einem anderen Kontext arbeiten, in dem es auch um Antidiskriminierung geht, zum Beispiel in der Flüchtlingshilfe.

Wie sehen Sie das öffentliche Bild der Frau?

Das Rollenbild der Geschlechter ist im Umbruch. Auf der einen Seite gibt es das Bild der modernen Frau: selbstbestimmt, berufstätig und frei in ihren Entscheidungen. Aber gleichzeitig werden über rechte Parteien Frauenbilder in den Vordergrund gestellt, die sehr rückwärtsgewandt sind. Die Tatsache, dass Frauen eigenständig sind, wird negiert und es gilt die Rollenvorstellung, dass Frauen auf die Familie beschränkt sein sollen und im Idealfall nur noch Mütter und Hausfrauen sind.

Was wünschen Sie sich für Zukunft?

Ich wünsche mir, dass wir in einer gemeinsamen gesellschaftlichen Anstrengung, die positiven gleichstellungspolitischen Entwicklungen, die ich vorhin ansprach, weiter voranbringen. Nur so können wir eine Gesellschaft formen, in der Frauen und Männer in allen Bereichen des Lebens gleichermaßen beteiligt werden und ohne Diskriminierung miteinander leben können.

Die Fragen stellte Kathrin Kirstein.

Weitere Informationen

Webseite der zentralen Frauenbeauftragten der HU

Kontakt

Dr. Ursula Fuhrich-Grubert

Zentrale Frauenbeauftragte
Humboldt-Universität zu Berlin

frauenbeauftragte@hu-berlin.de