Studienbedingungen
Wegen des großen und teilweise denkmalgeschützten Gebäudebestandes ist die vollständige Barrierefreiheit leider noch nicht gegeben. Für Rollstuhlfahrer*innen nicht zugänglich sind zur Zeit noch die Gebäude der Biologie (Campus Nord).
Die Mehrzahl der größeren Gebäude ist für Studierende mit Rollstuhl zugänglich. Auskünfte über die Zugänglichkeit einzelner Gebäude erteilt Ihnen die Behindertenbeauftragte. Bei Bedarf kann eine gemeinsame Begehung/Berollung durchgeführt werden.
Behindertenparkplätze
Ausgewiesene Behindertenparkplätze für Ihren PKW befinden sich bei fast allen Gebäuden entweder auf der Straße oder auf dem Universitätsgelände. Bei den meisten Parkplätzen besteht freie Zufahrt. Zum Befahren des Universitätshofes kann ein Schranken(steck)schlüssel oder ein Ponder beantragt werden; wenn eine Parkgenehmigung erforderlich ist, kann diese ebenfalls beantragt werden (Kontakt: Frau Sylvia Bork oder über die Beratungsstelle).
Hinweis: Aufgrund der Bauarbeiten am Gebäude ist der Behindertenparkplatz auf dem Gelände des Hauptgebäudes (Unter den Linden 6) umgezogen. Er befindet sich auf der Seite des Westflügels. Wenn man mit dem Auto aufs Gelände fährt, ca. nach 20 Metern auf der linken Seite.
Barrierefreie Toiletten
In den für Rollstuhlfahrer*innen zugänglichen Gebäuden sind barrierefreie Toiletten vorhanden. Diese werden mit einem Euro-Schlüssel bedient. Um einen Euro-Schlüssel zu bekommen, wenden Sie sich bitte an den Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V. Dieser ist für die Vergabe der Euro-Schlüssel in Berlin zuständig (Kontakt zum Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V. oder über die Beauftragte).
Aufzüge
Aufzüge sind in den größeren Gebäuden vorhanden. Alle bereits rekonstruierten Aufzüge sind mit Haltestellenansage und optischer Etagenanzeige ausgestattet, haben Brailleschrift auf den Tasten und sind rollstuhlgerecht ausgebaut. In einigen Altbauten sind Schräglifte im Einsatz. Für Schräglifte und einige Aufzüge ist ein Schlüssel (s. o.) erforderlich. Hierzu wird an der Universität ein einheitliches Schließsystem mit einem einfachen Steckschlüssel verwendet.
In vielen Fällen ist es möglich, Lehrveranstaltungsskripte von den Lehrkräften zu erhalten.
In der Zentralen Universitätsbibliothek (Grimm-Zentrum) und in der Zweigbibliothek Naturwissenschaften im Erwin-Schrödinger-Zentrum auf dem Campus Adlershof sind EDV-Arbeitsräume für Blinde und sehbehinderte Studierende vorhanden.
Um die Einrichtungen des Arbeitsplatzes im Erwin-Schrödinger-Zentrum nutzen zu können, muss man sich einmalig beim Computer- und Medienservice(PC-Lesesaal) freischalten lassen. Das CMS-Personal führt dann auch eine Einweisung in die Technik vor Ort durch. Nach dieser Einweisung muss man sich nur noch den Schlüssel an der Bibliothekstheke geben lassen.
Studierende mit Hörbehinderung sollten rechtzeitig mit den Lehrkräften Kontakt aufnehmen. Das ist erforderlich, damit Mikroportanlagen benutzt und ggf. zusätzliche schriftliche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Die Beauftragte bietet hierbei ihre Hilfe an.
Mikroportanlagen werden in der Regel von den Krankenkassen finanziert. Verzögert sich die Beschaffung, besteht die Möglichkeit bei der Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen des studierendenWERKs Berlin eine Mikroportanlage befristet auszuleihen. Eine mobile Induktionsanlage ist auch bei der Beauftragten erhältlich.
Eine Liste von Gebärdensprachdolmetscher*innen ist u.a. beim Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher*innen Berlin/Brandenburg zu finden. Sie werden über das studierendenWERK Berlin bestellt.
Induktionsschleifen sind verlegt im:
- Hauptgebäude, Unter den Linden 6: Kinosaal, Senatssaal, alle Hörsäle im Westflügel
- Hörsaal 10 (Nordbau, Invalidenstraße 42) des Instituts für Biologie
- großen Hörsaal 3'001 des Instituts für Informatik in Adlershof
Studierende, die eine chronische und*oder psychische Erkrankung haben, sind oft in einer anderen Situation als Studierende mit einer sichtbaren körperlichen Beeinträchtigung. Dennoch können sie grundsätzlich dieselben Möglichkeiten der Unterstützung und des Nachteilsausgleichs wahrnehmen.
Sie sollten sich rechtzeitig über die im jeweiligen Land bestehenden Studienbedingungen, wie Zugänglichkeit der Hochschulgebäude, Wohnmöglichkeiten, Fahrdienste, Pflegeangebot u. a. sowie über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung informieren.
Dialogues on Disability ist ein seit 2013 bestehendes internationales Austauschprogramm für Studierende mit Beeinträchtigung. Hierbei treten Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin mit Studierenden aus internationalen Partneruniversitäten aus London, Delhi, Mexico-Stadt und Sao Paolo in einen einwöchigen Erfahrungsaustausch zu einer Vielzahl von Themen im Bereich Beeinträchtigung.
Beratung
Informationen über Studienmöglichkeiten im Ausland, Austauschprogramme und Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie bei der Abteilung Internationales der Humboldt-Universität.
Bei der European Agency for Development in Special Needs Education finden Sie den Higher Education Accessibility Guide. Dort sind Informationen zu Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen für behinderte und chronisch kranke Studierende der Hochschulen in den Ländern der Europäischen Union, Norwegen und Island enthalten.
Finanzierung
Austausch- und EU-Programme sind oft mit einer finanziellen Förderung verbunden. Meist ist diese Förderung aber nicht bedarfsdeckend. Manche ausländische Hochschule bietet selbst finanzielle Fördermaßnahmen oder kostenlose Serviceleistungen an. Es kann auch versucht werden, den behinderungsbedingten finanziellen Mehraufwand bei den Stipendiengebern zu beantragen.
BAföG wird während des Auslandsaufenthalts weiter gewährt. Hinzu kommt ein Zuschlag für den erhöhten Bedarf im Ausland (siehe Informationen zu BAföG im Ausland).
Bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland werden Leistungen der Pflegeversicherung nach § 34 SGB XI bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr gewährt. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes muss das Pflegegeld ins EU-Ausland auch über 6 Wochen hinaus gezahlt werden. Pflegegeld nach Landesgesetzen wird in der Regel nicht weiter gewährt.
Für die Leistungen der Krankenversicherung gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Sie sind u. a. vom Land, von der Art der Versicherung und von der Immatrikulation an einer deutschen Hochschule abhängig. Oft erweist sich eine private Auslandskrankenversicherung als zweckmäßig. Eine Rücksprache bei der gesetzlichen Krankenversicherung sollte erfolgen.
Sozialhilfe wird grundsätzlich nur bei Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gewährt. Die Eingliederungshilfe kann aber auch im Ausland gewährt werden, wenn es im Interesse der Eingliederung geboten ist, die Dauer der Eingliederungsmaßnahme sich nicht wesentlich verlängert und keine unvertretbaren Mehrkosten entstehen.
Barriere melden
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Anträge und Bedingungen
Inklusionsleistungen vom studierendenWERK
Beantragt werden können:
- Studienassistenz (personale Hilfe)
- Kommunikationshilfen (Gebärdensprach- und Schriftdolmetschende)
- Technische Hilfen (behinderungsbedingte Zusatzausstattung)
- Büchergeld