Humboldt-Universität zu Berlin

Wie hoch ist der NC?

Häufig wird gefragt "Wie hoch ist der NC?", und erwartet wird eine Durchschnittsnote, die man haben muss, um im entsprechenden Fach einen Studienplatz zu bekommen. Diese Annahme ist jedoch falsch. Stand: 30.05.2024

Was ist der NC?

Hinter dem Begriff NC (Numerus clausus) verbirgt sich eine Kapazitätsbegrenzung, d. h. eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen, die für ein Fach zur Verfügung steht. Praktisch bedeutet das für Sie, dass Sie sich nicht einfach einschreiben können, sondern sich zunächst bewerben müssen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist zeigt sich, ob die vorhandenen Plätze für alle eingegangenen Bewerbungen ausreichen:

  • Falls ja, bekommen alle einen Zulassungsbescheid und können sich damit einschreiben, in den unten verlinkten Tabellen steht dann "alle zugelassen".
  • Falls nicht, gibt es ein Auswahlverfahren1. Dabei werden verschiedene Auswahlkriterien2 verwendet. Eines davon, in der Regel das wichtigste, ist bei grundständigen Studiengängen die Abitur-Durchschnittsnote, bei Masterstudiengängen die Studienabschlussnote. Entsprechend dieser Kriterien werden nun Rangfolgen unter den Bewerbern erstellt, d.h. Sie erhalten einen Rangplatz in jeder der Rangfolgen. Die ranghöchsten Bewerber bekommen die vorhandenen Studienplätze. Den unten verlinkten Tabellen können Sie entnehmen, bei welchem Stand in der Rangfolge die letzte Zulassung erfolgte (einschließlich 1. Nachrückverfahren).

Hier eine Erläuterung am Beispiel Monobachelor Betriebswirtschaftslehre:

  1. 60 % der Plätze (Spalte Auswahlverfahren der Hochschule) wurden nach den zwei Kriterien Durchschnittsnote (ging zu 90 % ein) und abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (ging zu 10 % ein) vergeben. Die letzte Zulassung erfolgte bei einer gewichteten Mischnote von 1,71.
  2. 20 % der Plätze wurden dann nach Durchschnittsnote vergeben, die letzte Zulassung lag hier bei der Note 2,2.
  3. 20 % der Plätze wurden schließlich nach Wartesemestern3 vergeben. Die letzte Zulassung lag bei 3 Wartesemestern. Wer weniger als 3 Wartesemester hatte, bekam in dieser Rangfolge also keinen Platz.

Was können Sie tun?

Kann ich im Voraus klären, ob ich einen Studienplatz bekommen werde?

Nein, das ist in NC-Studiengängen nicht möglich. Die folgenden Tabellen bieten lediglich eine Orientierungsmöglichkeit darüber, ob Sie im vergangenen Auswahlverfahren einen Platz bekommen hätten. In Zukunft können sich sowohl das Bewerbungsverhalten als auch die Kapazitäten und die Auswahlkriterien in nicht vorhersagbarer Weise ändern.

Kann ich mich sicherheitshalber noch an anderen Universitäten bewerben?

Ja, bitte erkundigen Sie sich dort nach den Modalitäten (www.hochschulkompass.de). Möglicherweise finden Sie sogar eine Hochschule, die Ihr gewünschtes Studium ohne NC anbietet!

Kann ich mich sicherheitshalber an der HU für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?

Ja, Regelungen dazu siehe Schaubild zur Anzahl der Anträge. Alles zur Bewerbung an der HU finden Sie in den Informationen für Studieninteressierte. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was Sie studieren möchten, können Sie esra – das Studienorientierungstool nutzen, gern auch vorbereitend für ein Beratungsgespräch.

Grenzwerte-Tabellen Wintersemester 2023/24

Diese Grenzwert-Tabellen beziehen sich auf die Werte des letzten Bewerbungsverfahrens. Die aktuell gültigen Auswahlregelungen für die einzelnen Fächer finden Sie in der 21. Änderung der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP).

Ältere NC-Grenzwerte finden Sie auf einer gesonderten Website.

_________________________

1 Diese Erläuterungen gelten nicht für Bewerbungen zum höheren Fachsemester, siehe dazu Merkblatt "Fachwechsel" bzw. "Hochschulwechsel"!

2 Auswahlkriterien siehe Zugangs- und Zulassungsregelungen der HU unter hu.berlin/zsp.

3 Wartesemester ist die Zeit seit dem Abitur, während der Sie nicht an einer Hochschule im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingeschrieben waren. Entgegen anderslautenden Gerüchten entstehen sie also automatisch, man kann sich nicht auf "Wartelisten" vormerken lassen. Und: Wartesemester verbessern nicht die Durchschnittsnote! - § 14 Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO)

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung