Bekanntmachung des BMBF: Förderung von KMU „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren“
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren und „High Performance Computing“ mit sichtbarem Anwendungsbezug. Wesentliches Ziel der Förderung ist eine Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Dies soll auch dadurch erreicht werden, dass der Transfer von Forschungsergebnissen aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung beschleunigt wird. Es wird ein breites Themenspektrum adressiert. Förderung kann für jedes FuE-Vorhaben mit Schwerpunkt im Bereich der „Elektronik“ beantragt werden, welches ein im Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2020 bis 2024 „Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa.“ genanntes Anwendungsfeld der (Mikro-)Elektronik adressiert. Hierzu zählen u. a. der Maschinen- und Anlagenbau, die Automatisierungstechnik, die Elektroindustrie, die IKT-Wirtschaft, die Medizintechnik, die Energietechnik, die Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens sowie das Hoch- und Höchstleistungsrechnen.
In allen genannten Bereichen sind folgende Vorhaben förderfähig:
- Einzelvorhaben eines KMU sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen (siehe Abschnitt 3). Das Vorhaben muss durch ein KMU initiiert sein und sollte durch dieses koordiniert werden.
Vorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind: [...] Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. [...]
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben [...], die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Vollständige Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.
Neue Bekanntmachung vom 14. Januar 2021