Bekanntmachung des BMBF: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung: „BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur“
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchsforscher geeignet sind. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die eine Zusammenarbeit über die Grenzen der klassischen naturwissenschaftlichen Disziplinen hinweg zwingend erforderlich machen. Die Ingenieurwissenschaften sind dabei explizit einbezogen. Ebenso können notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung von „Start-up“-Unternehmen gefördert werden.
Die Forschungsthemen adressieren insbesondere eines der Anwendungsfelder des BMBF-Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ (https://www.werkstofftechnologien.de/programm):
- Werkstoffe für die Energietechnik
- Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
- Werkstoffe für Mobilität und Transport
- Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
- Werkstoffe für zukünftige Bausysteme
Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch geeignete Maßnahmen zum Technologietransfer und/oder die Ausgründung eines „Start-up“-Unternehmens durch den Nachwuchswissenschaftler bzw. Mitglieder der Nachwuchsgruppe. Zur Sicherstellung einer späteren wirtschaftlichen Nutzung der FuE-Ergebnisse sind frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz explizit gewünscht. Das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben muss durch eine Patenschaft oder einen (projektbezogenen) industriellen Beirat durch das/die Unternehmen zum Ausdruck gebracht werden. Diese Einbeziehung von Unternehmen in beratender Funktion dient der Stärkung des Anwendungsbezugs. Eine intensivere Unterstützung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten etc. wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge positiv bewertet.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Die Fördersumme (Zuwendung) pro Vorhaben ist auf maximal 1,85 Millionen Euro begrenzt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Bekanntmachung des BMBF.