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Bekanntmachung des BMBF: Richtlinie zur Förderung von Open Access-Publikationen aus abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten (Post-Grant-Fund)

Anträge können fortlaufend gestellt werden.


Gegenstand der Förderung

Gegenstand dieser Richtlinie ist die Förderung von Ausgaben für Gebühren, die für Open Access-Publikationen aus abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten entstehen. Abgeschlossen ist ein Projekt im Sinne dieser Richtlinie, wenn dessen Bewilligungszeitraum geendet hat. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Veröffentlichungen dann, wenn die Beiträge unter einer Lizenz veröffentlicht werden, die dem Leser mindestens das entgeltfreie, unwiderrufliche, weltweite Recht einräumt,

  • die Beiträge in elektronischer Form zu lesen,
  • die Beiträge in elektronischer Form zu vervielfältigen,
  • die Kopien in elektronischer Form weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen.

Hierbei kann die Lizenz so gestaltet sein, dass sie eine Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen wie die Ursprungslizenz erlaubt, dass sie Bearbeitungen der Beiträge verbietet oder nur eine nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt.

 

Zuwendungsberechtigte

Antrags- bzw. zuwendungsberechtigt sind

  • Zuwendungsempfänger abgeschlossener vom BMBF geförderter Projekte, die eine Open Access-Veröffentlichung planen und keine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind sowie
  • Privatpersonen, die im Arbeitsverhältnis mit Zuwendungsempfängern abgeschlossener, vom BMBF geförderter Projekte standen und eine Open Access-Veröffentlichung planen.

 

Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben für Open Access-Publikationen von Forschungsergebnissen eines abgeschlossenen durch das BMBF-geförderten Projektes.

Voraussetzung für die Zuwendung ist,

  • dass der Bewilligungszeitraum des vom BMBF geförderten Projektes vor höchstens drei Jahren geendet hat (ausschlaggebend für den Drei-Jahres-Zeitraum ist das Datum der Antragstellung),
  • dass die Open Access-Publikation inhaltlich auf das abgeschlossene vom BMBF geförderte Projekt zurückzuführen ist,
  • dass ein verbindliches Angebot zur Publikation vorgelegt wird, jedoch noch kein Vertrag geschlossen wurde,
  • dass die Publikationsausgaben nicht durch andere Einrichtungen oder Mittelgeber finanziert werden oder finanziert werden können.

 

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Bis zu einer Höhe von 2 000,00 Euro (netto) je Publikation erfolgt eine volle Förderung der Veröffentlichungsausgaben (Projektförderung Festbetragsfinanzierung). Betragen die Veröffentlichungsausgaben mehr als 2 000,00 Euro (netto), werden zusätzlich 20 % des Mehrbetrags gefördert. Die maximale Fördersumme pro Publikation beläuft sich auf 2 400 Euro (netto).

 

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung des BMBF.