Glossar

Ein Glossar, das wichtige Begriffe aus den Biografien der jüdischen Studierenden erläutert. 

A-Z

Als Affidavit wird in den USA und Großbritannien eine eidesstattliche Erklärung bezeichnet. Im Kontext der Flucht deutscher Juden während des Nationalsozialismus waren Affidavits eine zentrale Voraussetzung für die Auswanderung in diese Staaten. Dadurch versicherte eine bereits dort lebende Person, dass sie für einen einwandernden Verwandten oder Bekannten finanziell bürgen würde.

Der Begriff "Approbation" bezeichnet die behördliche Genehmigung zur Ausübung von ärztlichen und therapeutischen Tätigkeiten nach Abschluss des Studiums. Bereits im Oktober 1933 regelte ein Runderlass des preußischen Kulturministeriums, dass jüdische Absolventen und Absolventinnen der (zahn-)medizinischen Fakultäten keine Approbation mehr erhielten. Seit dem 13. Dezember 1935 schloss die Reichsärzteordnung neben “nichtarischen” Kandidaten und Kandidatinnen auch Personen, die mit “Nichtariern” verheiratet waren, von der Approbation aus.

Der 1898 gegründete Sportverein „Bar Kochba Berlin“ war der erste jüdische Sportverein im deutschen Kaiserreich. Der Verein war Ausgangspunkt der Makkabi-Bewegung und hatte Anfang 1903 bereits 389 Mitglieder. Bis 1930 hatte er über 40.000 Mitglieder. Nach dem Novemberpogrom 1938 wurden fast alle jüdischen Organisationen, auch Sportvereine aufgelöst.

Am 7. April 1933 wurde das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ erlassen, welches die willkürliche Entlassung von jüdischen und politisch missliebigen Beamten ermöglichte.

Als Juden bzw. „Nichtarier“ definierte das Gesetz auch Personen, die nur einen jüdischen Großelternteil hatten. Frontkämpfer und Personen, die im Krieg einen Sohn verloren hatten, waren von den Entlassungen ausgenommen. Gleiches galt für Beamte, die vor dem Ersten Weltkrieg bereits verbeamtet waren. Weitere sehr vage Paragraphen erlaubten die Entlassung wegen mangelnder Vorbildung und „zur Vereinfachung der Verwaltung“.

Kurz danach wurde das Gesetz auch auf Arbeiter und Angestellte ausgedehnt. Dadurch waren auch nicht verbeamtete Hochschullehrer wie außerordentliche Professoren, Honorarprofessoren oder Privatdozenten von Entlassungen betroffen. Auf der Grundlage des Reichsbürgergesetzes wurden Ende 1935 alle Ausnahmeregelungen aufgehoben und jüdische Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes bis Jahresende in den Ruhestand versetzt. Insgesamt sind etwa 250 mehrheitlich jüdische Berliner Wissenschaftler vertrieben worden.

Am 10. Mai 1933 wurden spätabends vor der Berliner Universität und in 30 anderen Universitäten im deutschen Reich mehr als 3000 Titel von jüdischen, linken und pazifistischen Autoren und Autorinnen verbrannt. Dazu zählten Werke von Erich Kästner, Karl Marx, Sigmund Freund und Thomas Mann. Die Aktion war von der Deutschen Studentenschaft initiiert worden und erhielt durch die Rede Joseph Goebbels eine gewisse Legitimation von Regierungsseite. Der Bücherverbrennung auf dem Opernplatz in Berlin wohnten mehrere Zehntausend Schaulustige bei.

Die Mitglieder farbentragender Studentenverbindungen drücken ihre Zugehörigkeit durch bestimmte Kleidungsstücke und Farbkombinationen aus. Zentrale Bestandteile dieser Kleidungsordnung sind ein um die Brust gebundenes Band und die Mütze. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden Studentenverbindungen, die keine Farben trugen, um sich nicht äußerlich von der übrigen Gesellschaft abzusondern.

Die Dahlemia wurde als „Freie Verbindung jüdischer Studierender der Pharmazie und Naturwissenschaften“ im Wintersemester 1905/06 gegründet. Sie war in keinem der beiden großen jüdischen Dachverbände, Kartell-Convent und Kartell Jüdischer Verbindungen, Mitglied.

Die Deutsche Studentenschaft (DSt) wurde 1919 als Zusammenschluss von Allgemeinen Studentenausschüssen (ASten) der Universitäten im „deutschen Sprachgebiet“ gegründet, um sich für die sozialen und finanziellen Interessen der Studierenden einzusetzen. Von Beginn an gab es starke antisemitische Tendenzen, die Einführung von Arierparagraphen fand immer breitere Zustimmung. 1927 entzog der Kultusminister Preußens den dortigen ASten die staatliche Anerkennung, nachdem die preußischen Studierenden sich mehrheitlich für die Beibehaltung der antisemitische Praxis in der DSt ausgesprochen hatten. 1931 übernahm der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund den Vorsitz. 1936 wurden beide Organisationen zusammengeführt und 1945 verboten.

Emil Dovifat wurde 1928 Professor an der Berliner Universität und Leiter des Deutschen Instituts für Zeitungskunde. Nach dem Zweiten Weltkrieg war er Mitbegründer der CDU und der Freien Universität Berlin, an der er das Institut für Publizistik leitete.

Am 27. Februar 1943 wurden in mehreren deutschen Städten tausende Juden und Jüdinnen tagsüber in Betrieben, in denen sie Zwangsarbeit leisten mussten, und auf der Straße verhaftet. In Berlin wurden die mehr als 8000 Personen in die Synagoge in der Levetzowstraße und andere Sammelstellen gebracht und von dort einige Tage später in die Vernichtungslager deportiert. Die ersten Deportationen aus Berlin hatten am 18. Oktober 1941 begonnen. Nun sollten die letzten verbliebnen Juden und Jüdinnen Berlin verlassen. Trotz dieser systematischen Aktion überlebten mehrere tausend Juden und Jüdinnen versteckt im Untergrund oder geschützt durch die Ehe mit einem Nicht-Juden in Berlin den Krieg.

Willi Felix wurde in Zürich geboren, erhielt nach dem Medizinstudium eine deutsche Approbation und arbeitete unter Ferdinand Sauerbruch als Chirurg. Ab 1927 war er als Oberarzt an der Chirurgischen Universitätsklinik der Charité tätig, wurde 1929 außerordentlicher Professor und kurz darauf Chefarzt im Krankenhaus Neukölln. Während des Nationalsozialismus leitete er die chirurgischen Abteilungen der städtischen Krankenhäuser in Britz und Spandau. Er war weder Mitglied der NSDAP noch des Nationalsozialistischen Deutschen Ärzteverbundes. Nach dem Zweiten Weltkrieg leitete er zunächst die chirurgische Klinik der Universität Greifswald und hatte schließlich, bis zu seiner Emeritierung 1960, den Lehrstuhl für Chirurgie an der Ost-Berliner Charité inne.

Die zionistische „Freie Verbindung Hasmonaea“ wurde 1902 von Egon Rosenberg an der Berliner Universität gegründet. Sie grenzte sich vom Dachverband der Vereine Jüdischer Studenten ab, der den Mitgliedern als nicht zionistisch genug galt, und gründete mit anderen Verbindungen 1905 das „Kartell Zionistischer Verbindungen“. Von 1914 an war die Verbindung Mitglied im Kartell Jüdischer Verbindungen (KJV).

Als HaBonim (hebr.: die Bauenden) bezeichnete sich eine links-zionistische Jugendbewegung, die sich an den Pfadfindern orientierte. Die Organisation wurde 1928 in London gegründet und dehnte sich schnell auf andere Länder aus.

Als HaBonim (hebr.: die Bauenden) bezeichnete sich eine links-zionistische Jugendbewegung, die sich an den Pfadfindern orientierte. Die Organisation wurde 1928 in London gegründet und dehnte sich schnell auf andere Länder aus.

Theodor Haubach trat 1920 der SPD bei und war bei den Jungsozialisten aktiv. Von Beginn an war er führendes Mitglied des „Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold“, das 1924 von demokratischen Parteien und Gewerkschaften als Abwehrorganisation gegen rechte Angriffe auf die Republik gegründet worden war. Er arbeitete als Journalist und wurde 1930 Pressechef des Berliner Polizeipräsidenten. Im Februar 1933 wurde er als SPD-Mitglied verfolgt, konnte aber später eine Untergrundorganisation mit aufbauen. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 wurde er verhaftet und 1945 hingerichtet.

Wolfgang Heubner promovierte und habilitierte 1907 in Phamarkologie an der Universität Straßburg. Von 1932 an leitete er das Phamarkologische Institut der Universität Berlin. Er war zu Beginn der Weimarer Republik Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei. Offen stand er zu seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus. Heubner unterstützte seine jüdischen Kollegen und riskierte seine Stellung, als er sich 1933 in einem Brief an den Kultusminister seine liberale und pazifistische Position betonte. Im Zweiten Weltkriegs führte der Protest Heubners zur Aufschiebung eines Todesurteils gegen seinen Mitarbeiter Robert Havemann. Bis zu seiner Emeritierung 1953 war er an der neu gegründeten Freien Universität tätig.

Die Nürnberger Gesetze führten im September 1935 neue rechtliche Kategorien ein. Als „jüdischer Mischling“ wurden Kinder von einem als jüdisch und einem als nicht-jüdisch eingestuften Elternteil bezeichnet. Wer „nur“ einen jüdischen Großelternteil hatte, wurde als Mischling „zweiten Grades“ eingestuft und zunächst rechtlich Nicht-Juden gleich gestellt. Die Behandlung derjenigen mit zwei jüdische Großeltern, auch Mischlinge „ersten Grades“ oder „Halbjuden“ genannt, hing von ihrem Verhältnis zum Judentum ab. Waren sie Mitglied einer jüdischen Gemeinde oder mit einem Juden verheiratet, dann wurden sie wie „Volljuden“, also Personen mit drei oder vier jüdischen Großeltern, behandelt und später als „Geltungsjuden“ bezeichnet. Hatten sie im Alltag nichts mit jüdischer Religion und Kultur zu tun, so wurden sie anfangs von den antisemitischen Verfolgungsmaßnahmen ausgenommen.

Die Jugendalija war die Einwanderung von jüdischen Jugendlichen im Alter von 15 bis 17 Jahren ins britische Mandatsgebiet Palästina. Der Begriff meint zugleich die Organisation, die seit Ende 1932 von Recha Freier, der Frau eines Berliner Rabbis, begründet wurde, um diese Einwanderung vorzubereiten und durchzuführen. Damit die britischen Behörden einer Einwanderung zustimmten, mussten die Jugendlichen in der Regel eine Umschulung in praktischen Fächern wie z.B. Hauswirtschaftslehre oder Landwirtschaft durchlaufen. Mindestens ein Jahr lang wurden sie in Wohnheimen und Hachschara-Lagern auf das Leben in Palästina und den Kibbuzim vorbereitet, wanderten ohne ihre Eltern und Familien nach Palästina aus und kamen dort bis zur Volljährigkeit in Gemeinschaftssiedlungen unter. Auf diesem Wege konnten bis 1945 insgesamt über 20.000 Jugendliche aus Deutschland und Zentraleuropa gerettet werden.

Die 1920 gegründete Jugendorganisation „Jung Jüdische Wanderbund“ zählte zum sozialistischen Flügel der zionistischen Jugendbewegung. Die Unterorganisation „Brit HaOlim“ sah ihre Aufgabe in der Erziehung zum Leben im Kibbuz und propagierte die konsequente Auswanderung nach Palästina.

Der zionistische „Verein Jüdischer Studenten Kadimah“ wurde 1895 gegründet. Die Vereinigung gehörte später dem „Bund Zionistischer Korporationen“ an, der sich 1919 vom Kartell Jüdischer Verbindungen abgespalten hatte. "Kadimah" ist das hebräische Wort für "Vorwärts".

Im „Kartell Jüdischer Verbindungen“ (KJV) fusionierten 1914 zwei Dachverbände zionistischer Studentenverbindungen, das „Kartell Zionistischer Verbindungen“ und der „Bund jüdischer Corporationen“. Seit 1919 gaben die Mitgliedsverbindungen keine Satisfaktion mehr, waren also nicht mehr schlagend. Zu Beginn hatte der Verband etwa 1000 Mitglieder. Der KJV war zionistisch ausgerichtet und stand damit in Opposition zum KC. Berliner Mitgliedsorganisationen waren der „Verein Jüdischer Studenten“, die Verbindungen „Hasmonaea“ und „Maccabaea“, sowie der „Ruder-Verein Jüdischer Studenten Ivria“ und „Sport-Verein Jüdischer Studenten“.

Das „Kartell-Convent der Verbindungen deutscher Studenten jüdischen Glaubens“ wurde 1896 als Dachverband schlagender und farbentragender jüdischer Studentenverbindungen gegründet. Der Hauptgedanke des deutschnationalen Verbands war die Synthese von Deutschtum und Judentum. 1913 hatte er etwa 930 Mitglieder in zehn Verbindungen, 1925 waren bereits 26 Verbindungen Teil des Kartells. Die Berliner Verbindung war nach dem Ersten Weltkrieg stark angewachsen und wurde in die beiden Verbindungen „Silesia“ und „Sprevia“ geteilt. Darüber hinaus gab es an der Technischen Hochschule in Berlin-Charlottenburg die KC-Verbindung „Vineta“ sowie die Studentinnenverbindung „Hevellia“.

Rektor der Universität 1932 /1933. Eduard Kohlrausch wurde in 1874 in Darmstadt geboren, erhielt 1919 eine ordentliche Professur an der Berliner juristischen Fakultät und war in den Jahren 1932 und 1933 Rektor der Universität. Im Nationalsozialismus veröffentlichte er u.a. 1933 „Sterilisation und Strafrecht“ und 1935 „Das kommende deutsche Strafrecht“.

Walter Löhlein legte 1910 seine Habilitation in Greifswald ab. Anfang der Weimarer Republik war er Mitglied der Deutschen Volkspartei. Nach 1933 wurde er zwar kein NSDAP-Mitglied, genoss aber das Vertrauen Hitlers und untersuchte dessen Augen mehrfach. 1934 wechselte Löhlein nach Berlin und übernahm die Leitung der Universitäts-Augenklinik und zugleich den Vorsitz des Dachverbands der deutschen Augenärzte. 1949 gab er die Leitung der Augenklinik der, nun in Ost-Berlin liegenden, Universität ab.

Die Makkabi-Bewegung bestand aus zionistischen Turn- und Sportvereinen. 

Im Kontext steigender antisemitischer Ausgrenzung wurden Ende des 19. Jahrhunderts erste jüdische Sportvereine gegründet. Der gleichzeitig erstarkende Zionismus vertrat ein neues Ideal von sportlichen, muskulösen und hart arbeitenden Juden. Durch körperliches Training in den Sportvereinen der Makkabi-Bewegung sollte die Gesundheit der jüdischen Bevölkerung gefördert und die Mitglieder auf ein entbehrungsreiches Leben in Palästina vorbereitet werden.

Der Dachverband „Makkabi Deutschland“ wurde 1903 gegründet und war 1921 auch Gründungsmitglied des weltweiten jüdischen Sportverbands „Makkabi Weltunion“. In den 1950er Jahren griffen neugegründete lokale Sportvereine die Makkabi-Tradition auf. Gegenwärtig sind 32 Vereine im deutschen Dachverband organisiert.

Der Name bezieht sich auf den im Judentum als Helden verehrten Judas Makkabäus und seine Anhänger, die „Makkabäer“, die im 2. Jahrhundert v. Chr. gegen die hellenistische Herrschaft im Gebiet des heutigen Israels kämpften.

Der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund (NSDStB) war als Studentenorganisation der NSDAP 1926 gegründet worden. Schon 1931 hatte der NSDStB den Vorsitz der Deutschen Studentenschaft (DSt), der reichsweiten Vertretung der Studierenden, übernommen. Ab 1928 wuchs der Anteil der NSDStB bei den Wahlen an der Berliner Universität. Bei den AStA-Wahlen 1932 stimmten 65,4 % für den NSDStB. Im Vergleich zu anderen Universitäten bewegte sich Berlin damit im oberen Bereich. Im Dezember 1928 brachte der NSDStB im Studierendenparlament die Forderung nach einem Numerus Clausus für „fremdblütige(n) Studenten“ ein, der ihrem Bevölkerungsanteil entsprechen sollte. Diese Resolution wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Als Pioniere (hebr.: Chaluz, Pl. Chaluzim) werden die ersten zionistischen Siedler bezeichnet, die nach Palästina kamen. In ihrem Selbstverständnis machten sie das Land fruchtbar und bauten den jüdischen Staat auf. Zum Pionier-Dasein gehörte es, im Kibbuz zu leben und in der Landwirtschaft zu arbeiten. Dafür mussten Studierende ihre akademischen Studien aufgeben.

Bis Ende 1938 waren Juden und Jüdinnen, die mit „nicht-jüdischen“ Personen verheiratet im gleichen Maße von der Verfolgung betroffen wie alle anderen Juden und Jüdinnen im Reich. Nach dem Pogrom im November 1938 setzte sich jedoch die Unterscheidung zwischen „privilegierten“ und „nichtprivilegierten Mischehen“ durch. Die Einstufung einer Ehe hing davon ab, ob die Frau oder der Mann jüdisch war und ob die Kinder nicht-jüdisch erzogen worden waren. Die jüdischen Ehepartner aus privilegierten Ehen waren z. B. von der Pflicht zur Kennzeichnung mit dem gelben Judenstern, die im September 1941 eingeführt wurde, ausgenommen. Sie wurden auch zunächst von den Deportationen zurückgestellt.

Die Reichsvertretung (RV) wurde im September 1933 als Dachverband der jüdischen Gemeinden gegründet. Sie organisierte u.a. die jüdische Wohlfahrt, das Schulwesen und das jüdische Kulturleben und trat gegenüber der Regierung als jüdische Interessenvertretung auf. Ab Juli 1939 verlor der Verband seine Selbständigkeit und war, nun unter dem Namen „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“ an die Weisungen des Reichssicherheitshauptamtes gebunden.

Die Relegation, der permanente Ausschluss aus dem Hochschulsystem, war traditionell die höchste Strafe, die eine Hochschule gegen Studierende verhängen konnte. Anders als beim Consilium Abeundi, der Entfernung, hatten Studierende keine Möglichkeit mehr, sich an anderen deutschen Hochschulen zu immatrikulieren. Traditionell verfügten die deutschen Hochschulen über eine interne Gerichtsbarkeit, welche über die von Angehörigen der Universität verübten Disziplinarvergehen urteilte. Während der Weimarer Republik wurden Relegationen an der Berliner Universität äußerst selten ausgesprochen, z. B. im Falle einer Verurteilung eines Studierenden wegen Diebstahls durch ein externes Gericht. Im Nationalsozialismus informierten sich die Hochschulen gegenseitig mittels Namenslisten über die aus politischen Gründen Relegierten, um sicherzustellen, dass die Betroffenen an keiner anderen Hochschule aufgenommen wurden. 124 Studierenden wurden in den Jahren 1933/34 aus politischen Gründen durch die Berliner Universität relegiert. Das war mit Abstand der größte der Anteil der insgesamt 423 reichsweit betroffenen Studierenden. Die Technische Hochschule Berlin schloss 22 Studierende aus.

Im Ersten Weltkrieg studierte Paul Schürmann nach einer Verwundung Medizin und wurde Feldhilfsarzt. 1920 schloss er sein Studium in Heidelberg ab, arbeitete in der Krebsforschung und habilitierte 1927 in Hamburg. Von 1930 an arbeitete er als außerordentlicher Professor am Pathologischen Institut der Charité Berlin. 1935 trat er als Stabsarzt in die Wehrmacht ein und baute ein „Institut für Allgemeine und Wehrpathologie“ an der Militärärztlichen Akademie Berlins auf. Kurz nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion starb er an der Front.

1922 wurde in Leipzig eine sozialdemokratische Studentenorganisation gegründet, die der SPD nahe stand. Der Name „Sozialistische Studentenschaft“ (SSt) setzte sich erst 1929 für den Dachverband und die Gruppen in den einzelnen Universitäten durch. 1931 übertraf der Verband mit 5500 Mitgliedern in Deutschland und Österreich die Größe des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbunds (NSDStB). 1933 wurde die SSt durch die Nationalsozialisten verboten.

Die „Sprevia“ war die erste jüdische Studentenverbindung in Berlin. In ihrem Gründungsstatut von 1894 wurde sowohl die Erziehung der Mitglieder „auf dem Boden deutsch-vaterländischer Erziehung zu selbstbewussten Juden“ als auch der Kampf gegen den im akademischen Umfeld erstarkenden Antisemitismus als Aufgaben benannt. Die Mitglieder der Verbindung verstanden sich in erster Linie als deutsche Staatsbürger und lehnten den Zionismus ab. Die „Sprevia“ war eine schlagende und Couleur tragende Verbindung, war im Mitglied im Kartell-Convent und stand dem „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“ nahe.

Martin Wolff wurde 1872 in Berlin als Sohn eines jüdischen Kaufmanns geboren. Er promovierte in Rechtswissenschaften und habilitierte sich 1900 an der Berliner Universität. 1903 zum außerordentlichen Professor ernannt, verfasste er ein Standartwerk zum Sachenrecht. Nach Zwischenstationen als ordentlicher Professor in Marburg und Bonn kehrte er 1921 an die Berliner Universität zurück, um Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Internationales Privatrecht zu unterrichten.

1933 blieb Martin Wolff zunächst von der Entlassung verschont, weil auf ihn die Ausnahmeregelung für Personen, die vor 1914 verbeamtet worden waren, zutraf. Mit der Unterstützung durch Rektor Kohlrausch konnte er seine Veranstaltungen trotz massiver Störungen im Mai 1933 fortsetzen. Anfang Juli wurde Martin Wolff als letzter jüdischer Professor der Fakultät auf Betreiben des neuen Dekans beurlaubt und im Dezember zwangsweise in den Ruhestand versetzt. Ende November 1937 beendete auch die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft seine dortige Tätigkeit als wissenschaftlicher Berater.

1938 folgte er seiner Frau in ihre Heimat Großbritannien, forschte und publizierte in Oxford über englisches Privatrecht und erhielt 1953 die Ehrendoktorwürde dieser Universität. Kurz darauf verstarb er in London.