Hinweise zur Bewerbung für Masterstudiengänge

Diese Seite informiert Sie kompakt und verbindlich über die Bewerbung für Masterstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin. Bitte lesen Sie die Hinweise sorgfältig, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen.

Studiengangsarten im Überblick

An der Humboldt-Universität zu Berlin werden unterschiedliche Typen von Masterstudiengängen angeboten, die sich hinsichtlich Zugangsvoraussetzungen, Zielsetzung und rechtlicher Ausgestaltung unterscheiden.

Konsekutive Masterstudiengänge

Konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich auf einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (in der Regel einem Bachelorabschluss) auf. Sie dienen der:

  • fachlichen Fortführung eines Studiums,
  • inhaltlichen Vertiefung oder
  • fachübergreifenden Erweiterung der im Erststudium erworbenen Kenntnisse.

Diese Studiengänge sind in der Regel nicht gebührenpflichtig, sofern keine abweichenden Regelungen bestehen.

Weiterbildende Masterstudiengänge

Weiterbildende Masterstudiengänge setzen zusätzlich zum ersten Hochschulabschluss eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr voraus. Sie knüpfen inhaltlich an diese Berufserfahrung an und vermitteln weiterführende wissenschaftliche Kompetenzen.

Weiterbildende Masterstudiengänge sind in der Regel gebührenpflichtig. Die jeweilige Gebührenhöhe und Zahlungsmodalitäten sind den studiengangsspezifischen Regelungen zu entnehmen.

Allgemeine und besondere Zugangsvoraussetzungen

Für eine Bewerbung auf einen Masterstudiengang müssen sowohl allgemeine als auch ggf. besondere Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

Grundvoraussetzung für die Bewerbung ist der Nachweis eines:

  • ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses
  • mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren
  • und einem Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits bzw. Leistungspunkten (LP) oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss.

Der Abschluss muss vollständig erworben sein und spätestens bis zum Ende der jeweils maßgeblichen Bewerbungs- bzw. Antragsfrist nachgewiesen werden, sofern nicht ausdrücklich eine Bewerbung mit ausstehendem Abschluss zugelassen ist.

Je nach Masterstudiengang können zusätzliche Voraussetzungen bestehen, z. B.:

  • bestimmte fachliche Inhalte oder Mindest-ECTS in einzelnen Modulen
  • Sprachkenntnisse
  • Eignungsfeststellungsverfahren

Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus:

  • den fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregelungen sowie
  • der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).

Bewerbung über das Online-Portal

Die Bewerbung für einen Masterstudiengang an der Humboldt-Universität zu Berlin erfolgt ausschließlich über das zentrale Online-Bewerbungsportal AGNES.

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Fristen, Nachweise und formale Anforderungen

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zu verbindlichen Fristen, erforderlichen Nachweisen und formalen Vorgaben im Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für Masterstudiengänge.

Wenn Sie sich im Zweitstudium mit dem Ziel eines weiteren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses befinden, haben Sie ein Wahlrecht. Ihre Bewerbung kann gestützt werden:

  • entweder auf den bereits erworbenen ersten berufsqualifizierenden Abschluss oder
  • auf den noch ausstehenden Abschluss des Zweitstudiums.

Stützen Sie Ihre Bewerbung auf einen noch ausstehenden Abschluss, gelten dieselben Voraussetzungen wie für Bewerbungen ohne ersten berufsqualifizierenden Abschluss (siehe unten).

Eine Bewerbung auf einen konsekutiven Masterstudiengang ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, wenn der erste berufsqualifizierende Abschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vollständig vorliegt.

Dies setzt voraus, dass:

  • Sie sich in der Abschlussphase eines mindestens dreijährigen deutschen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulstudiums befinden,
  • im Rahmen dieses Studiums insgesamt mindestens 180 ECTS-Credits erworben werden,
  • Ihnen zum erfolgreichen Abschluss nicht mehr als 30 ECTS-Credits oder äquivalente Leistungen fehlen.

Prüfungen, die erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist bis zum Beginn des neuen Semesters abgelegt werden, sowie ggf. erforderliche Wiederholungsprüfungen haben keine negativen Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren.

Allgemeine Anlage der Zugangs- und Zulassungsregeln zur ZSP-HU

Nicht barrierefrei

Liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, sind geeignete Nachweise einzureichen.

Transcript of Records

Ein aktuelles Transcript of Records Ihrer bisherigen Hochschule ist einzureichen. Dieses muss enthalten:

  • die bislang erreichten ECTS-Credits bzw. Leistungspunkte,
  • die Gesamtzahl der für den Abschluss erforderlichen ECTS-Credits,
  • die vorläufige, aktuelle Durchschnittsnote.

Ergänzende Bescheinigung

Sofern diese Angaben aus dem Transcript of Records nicht eindeutig hervorgehen, ist eine zusätzliche Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses erforderlich.

Hierfür ist ausschließlich die offizielle Zusatzbescheinigung zur Vorlage an der Humboldt-Universität zu Berlin gemäß § 16 Abs. 2 ZSP-HU zu verwenden. Diese ist über das Bewerbungsportal der HU Berlin abrufbar.

Der erfolgreiche Studienabschluss sowie die Erfüllung aller erweiterten Zugangsvoraussetzungen müssen gegenüber dem Immatrikulationsbüro spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters, für das eine vorläufige Immatrikulation ggf. ausgesprochen wurde, nachgewiesen werden.

Wird der Nachweis:

  • nicht fristgerecht oder
  • nicht in der vorgeschriebenen Form

erbracht, erlischt die unter Vorbehalt erteilte Zulassung zum Masterstudiengang.

Wichtige Hinweise

  • Informieren Sie sich frühzeitig über die für Sie geltenden Nachweisfristen.
  • Planen Sie Bearbeitungs- und Korrekturzeiten für Prüfungen realistisch ein.
  • Berücksichtigen Sie mögliche Auswirkungen auf Ihre Studienfinanzierung.
  • Lassen Sie sich bei Unklarheiten mindestens acht Wochen vor Ablauf der Nachweisfrist durch das zuständige Prüfungsbüro oder Ihre Studienförderung beraten.

Fristverlängerungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Bewerbung erfolgt:

  • ausschließlich innerhalb der festgelegten Bewerbungszeiträume
  • ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal der HU Berlin

Die jeweils geltenden Bewerbungsfristen sind den Akademischen Fristen und Terminen zu entnehmen.

Bewerber:innen mit ausländischem Abschluss

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, informieren Sie sich bitte frühzeitig über:

  • formale Anforderungen,
  • erforderliche Nachweise und
  • den korrekten Bewerbungsweg.

Nutzen Sie hierfür insbesondere die Erstberatung für internationale Studienbewerber:innen.